Stellungnahme zur geplanten Änderung des Bebauungsplans Industriegebiet III am 23.02.2021 in Malsch
Sehr geehrte Anwesende
Mit der geplanten dritten Änderung des Bebauungsplans Industriegebiet III über die wir heute entscheiden müssen, soll es der Firma Dachser ermöglicht werden, zusätzliche Flächen als Parkplätze zu überbauen obwohl der Bebauungsplan von 2010 ursprünglich vorsah, die restlichen unbebauten Bereiche als Grünflächen zu erhalten. Insgesamt weist das Gebiet um die Firma Dachser bereits einen sehr hohen Versiegelungsgrad auf. Eine Fassaden- oder Dachbegrünung ist auf- und an den Hallen- und Bürogebäuden bisher nicht zu finden.
Der größere Teil der geplanten Parkflächen mit 9.000qm (als Unternehmer-Stellplätze bezeichnet) muss vollständig wasserdicht versiegelt werden, da nicht auszuschließen ist, dass Gefahrstoffe bei einem Unfall aus den Ladungen der LKWs in den Boden und damit auch ins Grundwasser gelangen könnten. Die letzte dort vorhandene landwirtschaftlich genutzte Grünfläche wäre damit größtenteils verloren und stünde für den Naturkreislauf, sowie für Tiere und Pflanzen nicht mehr zur Verfügung. Außerdem hätte eine zusätzliche asphaltierte oder betonierte Fläche negative Auswirkungen auf das Kleinklima.
Auf der Fläche der geplanten PKW-Stellplätze hat sich eine artenreiche Magerwiese mit jungen Bäumen entwickelt. Wir halten es für erstrebenswert diese Wiese in der vollen Größe zu erhalten und erachten es gegenüber der Firma Dachser als zumutbar die vorhandenen Parkplätze als mehrgeschossige Parkhäuser aufzustocken, um auf der bereits überbauten Fläche deutlich mehr PKW- oder auch LKW-Stellplätze anbieten zu können. Diese Anregung beinhaltet auch die Stellungnahme des Amts für Umwelt u. Arbeitsschutz aus dem Landratsamt Karlsruhe. Die Behörde verweist auf das Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden. Vor allem der Bau von Stellplätzen führe dazu, dass die vorhandenen Flächen besonders schnell verbraucht sind und somit schneller ein Bedarf an neuen Flächen entsteht. Wie in jeder Stadt und Gemeinde sind jedoch auch die uns zur Verfügung stehenden Flächen endlich. Daher lehnen wir die dritte Änderung des Bebauungsplans Industriegebiet III entschieden ab.
Sehr kritisch sehen wir auch, dass keine ausreichenden Kompensationsmaßnahmen vorgesehen sind, die die Eingriffe funktional ausgleichen. Das heißt zum Beispiel, dass als Ausgleich keine Flächen entsiegelt werden oder andere Flächen im Umkreis aufgewertet werden. Ein adäquater Ausgleich ist im selben Gebiet unserer Meinung nach nicht realisierbar, da der Umfang der verbleibenden unversiegelten Flächen zu gering wäre. Der Ausgleich erfolgt dann im Wesentlichen über das Ökokonto aus unserem Schonwald. Dies hat mit dem Eingriff funktional wenig zu tun. In Zukunft muss hier mehr für den Ausgleich geleistet werden.
Wir können grundsätzlich der Arrondierung des Industriegebiets innerhalb der bestehenden Grenzen der Bahnlinie, A 5, L 67 und L 608 zustimmen. Allerdings ist dann die Grundvoraussetzung, dass keine Flächen leichtfertig verschenkt werden, wie es hier mit den Parkplätzen geschieht oder an Nutzer vergeben werden, die die Flächen nicht effektiv nutzen. Denn, eine Erweiterung des Gewerbegebiets über diese Grenzen hinaus, zum Beispiel nördlich der L 608, kommt für uns auf keinen Fall in Frage.
Für die Fraktion BfU/Grüne Malsch: Dietmar Backes